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© Copyright Emesa Deutschland GmbH & Co.KG
Bitte erinnern Sie mich daran, wenn folgende Auktion ausläuft:
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Geschäftsbedingungen angepasst wurden
Für nähere Informationen klicken sie hier
der Emesa Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in 51063 Köln, Schanzenstraße 30, http://www.emesa.de (nachfolgend als „Emesa“ bezeichnet) für die Versteigerung von Leistungen auf der Auktionsplattform Aladoo.de
1. Allgemeines, Definitionen
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen sowie Verträge zwischen Emesa und dem Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet), der für ein Angebot von Emesa auf der Versteigerungsplattform Aladoo.de (nachfolgend auch als „Dienst“ bezeichnet) bietet. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn Sie von Emesa nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.2 Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
1.2.1 „Aladoo.de“ bezeichnet die Webseite des Dienstes und den Handelsnamen von Emesa, unter dem Emesa ihren Kunden Leistungen im Wege von Online-Versteigerungen anbietet.
1.2.2 „Verbraucher“ ist jeder Kunde, der als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).
1.2.3 „Bieter“ ist jeder Kunde, der ein Gebot für eine zu versteigernde Leistung auf Aladoo.de abgibt.
1.2.4 „Partner“ sind diejenigen Personen, die die von Emesa versteigerten Leistungen im Auftrag und als Erfüllungsgehilfen von Emesa gegenüber dem Kunden tatsächlich erbringen.
1.3 Emesa hat das Recht, diese Bedingungen für zukünftige Geschäfte bzw. Gebote auf Aladoo.de zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite von Emesa eingestellt und dem Kunden per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Auf diese Folge, die Frist sowie die Möglichkeit des Widerspruchs weist Emesa in der E-Mail gesondert hin. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten Bedingungen, haben sowohl der Kunde als auch Emesa das Recht, die Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Emesa darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nicht ändern, soweit dadurch Inhalt und Umfang der wesentlichen Funktionen des Dienstes von Emesa zum Nachteil des Kunden eingeschränkt oder dem Kunden neue, bisher nicht vorgesehene Verpflichtungen auferlegt werden.
2. Registrierung, Zugangsdaten
2.1 Die Nutzung des Dienstes von Emesa setzt eine Registrierung des Kunden auf Aladoo.de voraus. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Er darf darüber hinaus nicht vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen sein (vgl. Ziff. 9.1).
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung Name, Anschrift und alle anderen geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde darf insbesondere keine Daten anderer Personen angeben. Er ist verpflichtet, Emesa jede Änderung seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet gegenüber Emesa für die Schäden, die Emesa aus der schuldhaften Angabe unrichtiger oder unvollständiger Daten entstehen.
2.3 Die Registrierung für den Dienst von Emesa und der Besuch der Versteigerungsseiten sind kostenlos möglich. Das Absenden des Registrierungsformulars stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung und den Zugang zum Dienst von Emesa dar. Die Registrierung wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit der Bestätigungs-E-Mail nimmt Emesa das Angebot auf Abschluss der Nutzungsvereinbarung an. Die Nutzungsvereinbarung ist damit zustande gekommen.
2.4 Emesa ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5 Die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) des Kunden sind ausschließlich für die Nutzung durch den Kunden selbst bestimmt. Der Kunde hat die Zugangsdaten geheim zu halten und darf Sie nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig offenlegen. Erhält der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten oder hegt er einen solchen Verdacht, hat er Emesa dies umgehend mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Folgen einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte, sofern er den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten hat. Dies kann dazu führen, dass unbefugt abgegebene Gebote Dritter in einer Versteigerung, die zu einem Vertragsschluss führen, zu vergüten sind. Die Haftung des Kunden endet erst, wenn er Emesa über den Missbrauch oder das Abhandenkommen der Zugangsdaten informiert und das Passwort, falls erforderlich, geändert hat.
3. Datenschutz, Newsletter
3.1 Die personenbezogenden Daten des Kunden wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung gibt Emesa ohne gesonderte Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Abwicklung einer Versteigerung bzw. des Vertrages mit dem Kunden erforderlich. Emesa behandelt die Daten der Kunden gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten hierzu enthält die Datenschutzerklärung von Emesa.
3.2 Registrierte Kunden können den Newsletter von Emesa abonnieren. Eine Abbestellung kann jederzeit über die in jedem einzelnen Newsletter vorgesehene Kündigungsfunktion erfolgen. Mit der Zustimmung zum Erhalt des Newsletters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse dazu genutzt wird, ihn über aktuelle Auktionen, sonstige neue Angebote oder neue Funktionen im Zusammenhang mit der von Emesa betriebenen Online-Auktionsplattform zu informieren. Auch hierzu enthält die Datenschutzerklärung weitere Informationen.
3.3 Im Rahmen der Udo Lindenberg Tour gewonnene Daten werden ausschließlich an die Veranstalter/Partner dieser Tour weitergegeben.
4. Auktionen, Bieten, Vertragsschluss
4.1 Bis zum tatsächlichen Beginn der Auktion sind die Angaben zu den angebotenen Leistungen noch unverbindlich. Sie können jederzeit von Emesa geändert werden. Ab Beginn der Auktion stellt das jeweilige Auktionsangebot ein verbindliches Angebot von Emesa zum Abschluss eines Vertrags über die jeweilige Leistung dar.
4.2 Das Mindestgebot beträgt 1,00 EUR. Abgegebene Gebote müssen um mindestens 1,00 EUR und können maximal um jeweils 50,00 EUR überboten werden. Gebote können nur als ganze Eurobeträge abgegeben werden. Die Auktionsdauer, innerhalb derer die Kunden Gebote abgeben können, beträgt maximal 24 Stunden.
4.3 Mit der Abgabe eines Gebotes gibt der Kunde eine verbindliche Annahmeerklärung zum Abschluss eines Vertrags über die versteigerte Leistung zu dem von ihm angegebenen Gebotspreis ab. Die Annahmeerklärung steht unter der auflösenden Bedingung, dass ein anderer Bieter während der Auktionsdauer (vgl. Ziff. 4.2) ein höheres Gebot abgibt. Mit Ablauf der Auktion oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Auktion kommt der Vertrag über die Leistung zwischen Emesa und demjenigen Kunden zustande, der das höchste Gebot abgegeben hat.
4.4 Mit seinem Gebot erklärt sich der Bieter auch mit den etwaigen ergänzenden Buchungs- oder Lieferbedingungen von Emesa einverstanden, die im Rahmen des betreffenden Angebotes auf der Webseite angegeben bzw. dort verlinkt sind.
4.5 Die Bieter dürfen den Preis einer Auktion weder manipulieren noch dies versuchen. Insbesondere dürfen die Bieter die Auktion nicht dadurch beeinflussen, dass Sie mehrere Nutzerkonten auf Aladoo.de betreiben oder Dritte gezielt zur Abgabe von Geboten veranlassen. Eine automatisierte Abgabe von Geboten, insbesondere der Einsatz von Bieterprogrammen (so genannte „Sniper-Programme“), ist unzulässig.
4.6 Mitarbeitern und Partnern von Emesa sowie deren Angestellten oder sonstigen Beauftragten ist es untersagt, selbst im Rahmen der Auktionen Gebote abzugeben.
4.7 Das Gebot eines Bieters ist verbindlich und unwiderruflich; der Bieter mit dem höchsten Gebot ist daher verpflichtet, den mit Emesa geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Dies gilt nicht, wenn dem Bieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. Ziffer 5).
4.8 Wenn ein Bieter die Auktion durch Abgabe des höchsten Gebots gewonnen und somit hinsichtlich der versteigerten Leistung Vertragspartner von Emesa geworden ist, erhält er umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Sie enthält neben den Details zu der ersteigerten Leistung und zur Abwicklung der Versteigerung auch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.9 Während der Auktion werden die jeweils zehn höchsten Gebote auf der Website von Emesa unter Angabe des Benutzernamens, des Gebotsdatums und der Gebotshöhe dargestellt. Weitere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung von Emesa.
4.10 Emesa behält sich das Recht vor, eine Auktion vorzeitig zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der konkrete Verdacht besteht, dass ein Bieter die Auktion im Sinne der Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen manipuliert hat. In derartigen Fällen löscht Emesa das Angebot umgehend, und die Auktion wird geschlossen, ohne dass ein Vertrag zwischen Emesa und den Bietern zustande kommt.
4.11 Bei Geboten von mehr als 2.500,00 EUR bittet Emesa aus Sicherheitsgründen um Vorab-Überweisung eines Betrages von 0,01 EUR auf das Geschäftskonto von Emesa. Dies dient der Verifizierung der Kontonummer des Bieters.
4.12 Die Leistungen, die der Bieter auf der Plattform Aladoo.de ersteigert, werden grundsätzlich nur gegenüber dem Bieter persönlich erbracht. Auf Aladoo.de erworbene Leistungen sind im privaten Rahmen übertragbar, jede Art des Weiterverkaufs (etwa über eBay oder andere Portale) ist untersagt. Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Bestimmungen behalten wir uns vor, betroffene Benutzerkonten umgehend zu sperren und entsprechende Leistungen ersatzlos für ungültig zu erklären.
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5. Widerrufsrecht
Ist der Nutzer Verbraucher (vgl. Ziffer 1.2.2) steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich Emesa bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Liegt eine solche Ausnahme nicht vor, gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Emesa Deutschland GmbH & Co. KG
Schanzenstrasse 30
51063 Köln
info@emesa.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
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6. Kaufpreis, Fälligkeit, Bezahlung
6.1 Alle Gebotspreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Im Falle des Zustandekommens eines Vertrages fallen zusätzlich Verwaltungskosten für jede Auktion (derzeit 5,00 EUR) und möglicherweise weitere Zusatzkosten an, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot auf der Website aufgeführt werden. Diese Kosten hat der Kunde zusätzlich zu tragen.
6.2 Der Gebotspreis und die zusätzlich anfallenden Kosten werden nach Auktionsende und Übersendung eine Bestätigungs-Email an den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Sofern nicht in der Bestätigungs-E-Mail, die der Kunde im Falle eines Vertragsschlusses erhält, anders angegeben, sind alle fälligen Zahlungen an Emesa als Vertragspartnerin des Kunden zu leisten.
6.4 An Emesa zu leistende Zahlungen werden über den Zahlungspartner von Emesa, die Adyen B.V., abgewickelt. Der Kunde kann zwischen mehreren Zahlungsarten wie zum Beispiel PayPal, Kreditkarte (Visa, Master Card, American Express), Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) und DIRECTebanking (Sofortüberweisung) wählen, die auf der Website von Emesa angegeben werden. Wählt der Kunde die Zahlungsart Einzugsermächtigung, berechnet Emesa einen zusätzlichen Aufschlag von 2,50 EUR. Kunden aus dem Ausland stehen eventuell nicht alle Zahlungsarten zur Verfügung.
6.5 Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Versteigerungsende und Zugang der Bestätigungs-Email den geschuldeten Betrag bezahlt hat.
6.6 Bleibt der Kunde trotz mindestens einer telefonischen oder schriftlichen Mahnung weiterhin in Verzug, stellt ihm Emesa über den geschuldeten Betrag hinaus außerdem Verwaltungs- und Beitreibungskosten in Höhe von 15 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 15,00 EUR und höchstens 25,00 EUR, in Rechnung. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Emesa durch den fortgesetzten Verzug kein oder nur ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist.
7. Zeitpunkt und Zeiträume der Erbringung der Leistungen
7.1 Die jeweiligen Leistungen können von dem Kunden nur zu dem Zeitpunkt (z. B. zu einem bestimmten Ereignis wie einem Konzert) bzw. in dem Zeitraum (z.B. ein bestimmtes Wochenende) in Anspruch genommen werden, der in dem jeweiligen Angebot angegeben ist. Dem Kunden wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ein Buchungsschein bzw. Buchungs-Code per E-Mail zugesandt oder durch die Übermittlung eines Links zum Download bereitgestellt. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung und den Angaben im jeweiligen konkreten Angebot ist auf dem Buchungsschein ein Ausgabedatum, das Buchungsdatum bzw. der Buchungszeitraum angegeben.
7.2 Je nach Angebot kann der Kunde die Leistung eventuell für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer der Leistung auswählen und reservieren. Hat er die Leistung für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gebucht, können spätere Änderungen ausschließlich in Absprache und mit Zustimmung des jeweiligen Partners von Emesa vorgenommen werden. Emesa selbst hat keinen Zugang zu den Reservierungssystemen der ausführenden Partner und kann entsprechende Reservierungen nicht ändern. Ein Anspruch auf Änderung einer bereits gebuchten Leistung besteht weder gegenüber Emesa noch gegenüber dem Partner.
8. Verstoß gegen die Versteigerungsbedingungen, Sperrung des Dienstes, Kündigung
8.1 Emesa behält sich das Recht vor, Kunden unverzüglich zu verwarnen oder deren Zugang zu dem Dienst bis auf weiteres oder endgültig zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde
8.1.1 sich nicht an die Geschäftsbedingungen von Emesa hält, insbesondere Auktionen im Sinne der Ziffer 4.5 manipuliert;
8.1.2 gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,
8.2.3 bei der Registrierung für den Dienst von Emesa unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ein Profil unter falschem Namen angelegt oder seine Zugangsdaten unbefugt Dritten zugänglich gemacht hat,
8.1.4 in rechtswidriger Weise dem Ansehen von Emesa schadet, etwa durch herabsetzende Äußerungen oder unwahre kreditgefährdende Tatsachenbehauptungen.
Je nach Grad des Verschuldens und des konkreten Verstoßes im Einzelfall wird Emesa unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien den Kunden verwarnen oder den Zugang zu den Diensten vorläufig oder endgültig sperren (Kündigung). Im Falle der Sperrung wird der Kunde umgehend von der Teilnahme an einer noch laufenden Auktion ausgeschlossen. Im Falle einer endgültigen Sperrung wird das Profil des Kunden gelöscht, und er darf sich ohne ausdrückliche Zustimmung von Emesa nicht erneut zum Dienst anmelden.
8.2 Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung können beide Parteien im Übrigen den Vertrag über die Nutzung des Dienstes ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich kündigen. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages wird das Profil des Kunden gelöscht, und er hat keinen Zugang zu dem Dienst von Emesa mehr.
9. Geistiges Eigentum
Die Inhalte der Webseiten von Emesa sind u. a. durch Urheber- und Leistungsschutzrechte geschützt. Sie dürfen nur zu Informationszwecken des Kunden für den Eigenbedarf genutzt werden. Unzulässig ist jegliche darüber hinaus gehende Verwendung der Inhalte oder eine Verlinkung der Inhalte zu geschäftlichen Zwecken. Dies gilt – unabhängig von der rechtlichen Schutzfähigkeit – insbesondere für Kennzeichen, Bilder, Angebotsbeschreibungen und sonstige Produktangaben. Der Kunde erkennt die vorstehenden Einschränkungen der Nutzung der Inhalte der Webseiten von Emesa an.
10. Gewährleistung
10.1 Sobald sich ein Mangel der versteigerten Leistungen zeigt, hat ihn der Kunde Emesa und –soweit sich der Mangel erst vor Ort bei der Ausführung der Leistung zeigt – dem Partner unter konkreter und vollständiger Benennung des Mangels anzuzeigen und Emesa bzw. dem Partner eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
10.2 Emesa bzw. der Partner kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.3 Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Haftung von Emesa
11.1 Emesa haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter „Kardinalpflichten“) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Kardinalpflichten im Sinne der Ziffer 11.1 sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
11.3 Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne der Ziffer 11.1 ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber Emesa als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Insbesondere haftet Emesa nicht für Umstände höherer Gewalt – wie etwa Naturkatastrophen (Sturm, Hagel etc.), Streik, Unruhen, Krieg, etc. – die dazu führen, dass Emesa die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen kann.
11.5 Entdeckt der Kunde einen Mangel, ist er gehalten, weitergehende Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. weitestgehend zu beschränken. Dem Kunden obliegt es, Emesa und dem Partner alle Informationen zu verschaffen, damit Emesa und der Partner in die Lage versetzt werden, den Mangel zu beseitigen.
11.6 Die Versteigerungen auf Aladoo.de erfolgen als Online-Auktionen im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Für unvorhergesehene Systemausfälle oder technische Störungen, die nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von Emesa zurückzuführen sind, übernimmt Emesa keine Haftung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf die Nutzungsvereinbarung und die über den Dienst von Emesa geschlossenen Verträge sowie auf diese Geschäftsbedingungen einschließlich deren Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziff. 1.2.2), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz bieten.
12.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Köln.
13. Ergänzende Informationen, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
13.1 Für die Kommunikation und den Vertrag zwischen dem Kunden und Emesa ist Deutsch als (Vertrags-)Sprache vorgesehen.
13.2 Emesa stellt dem Kunden im Rahmen der Bestätigungs-E-Mail nach dem Abschluss der Auktion die erforderlichen Informationen zu der ersteigerten Leistung, eine Rechnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung. Darüber hinaus sieht Emesa keine gesonderten Vertragstexte vor, die bei Emesa gespeichert und abgerufen werden könnten.
Stand: September 2011
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